Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versichertDie Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren und damit eine Leistung, die durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist (Richtlinienverfahren).

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) direkt mit den Kassen, bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung RLP.

 

 

Privat Versicherte

Privat versichertPrivat Versicherte können die Kostenübernahme der Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse, bzw. der Beihilfestelle erfragen.

Normalerweise werden die Gesamtkosten der Therapie übernommen.

Erkundigen Sie sich am besten vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle nach den Modalitäten.

Selbstzahler

SelbstzahlerSelbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten).

Die separate Elternberatung ohne psychotherapeutische Behandlung des Kindes/ des Jugendlichen ist ausschließlich privat zu zahlen, da die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen.
Das Honorar wird im Einzelfall vereinbart.